AGB FÜR REISEN MIT THOMAS BARTH
Stand: 01.01.2026
§ 1 Vertragspartner
Vertragspartner sind Thomas Barth, im folgenden Veranstalter genannt, und die buchende Person, im folgenden Teilnehmer genannt.
§ 2 Durchführung
Der Veranstalter garantiert die ordnungsgemäße Durchführung der gebuchten Reise vom angegebenen Anfangszeitpunkt bis zum Endzeitpunkt. Für die Teilnahme an der Reise ist eine schriftliche Anmeldung des Teilnemers mit Angabe von Name, Adresse, Telefonnummer erfoderlich. Die Anmeldung kann an die Postadresse des Veranstalters erfolgen (Neuer Weg 4, 04758 Cavertitz) oder per E-Mail an
§ 3 Stornierung
§ 3.1 Stornierung durch den Teilnehmer:
Bis 180 Tage vor Beginn der Tour ist eine Absage durch den Teilnehmer kostenlos. Etwaige Anzahlungen werden bis zu diesem Zeitpunkt vollständig zurückerstattet. Danach fallen folgende Stornierungskosten an:
179 bis 120 Tage vor Beginn der Reise: 20 % des Reisepreises
119 bis 60 Tage vor Beginn der Reise: 50 % des Reisepreises
59 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
Mit Überweisung der Anzahlung erkennt der Teilnehmer diese Stornierungskosten an. Die Stornierung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen und wird vom Veranstalter schriftlich bestätigt. Die Stornokosten werden ggf. mit der Anzahlung verrechnet. Einen eventuell anfallenden überschüssigen Betrag zu Gunsten des Reiseteilnehmers überweist der Veranstalter innerhalb von 14 Tagen zurück. Entsteht ein Restbetrag zu Gunsten des Veranstalters, so stellt der Veranstalter diesen mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen in Rechnung. Sollten der Teilnehmer zum Reisetermin verhindert sein, ist er berechtigtt, eine Ersatzperson stellen. Es fallen dabei keine Kosten für die Umbuchung an.
§ 3.2 Stornierung durch den Veranstalter:
Sollte eine Reise von mir nicht durchgeführt werden können, erstatte ich die Anzahlung in voller Höhe zurück oder stelle einen Gutschein für eine Reise zu einem späteren Zeitpunkt aus, wenn der Teilnehmer das wünscht. Dafür fallen keine weiteren Kosten an.
§ 4 Versicherung
Die Teilnahme an den Reisen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung durch den Teilnehmer wird vom Veranstalter empfohlen. Der Abschluss einer privaten Reiserücktrittsversicherung durch den Teilnehmer wird vom Veranstalter empfohlen.
§ 5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien mit der unwirksamen Vereinbarung bezweckt haben.
§ 6 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Oschatz.